Der Ingenieurtitel für Absolventen inländischer HTLs
Der Ingenieurtitel
Die Standesbezeichnung „Ingenieur“ wird in
Österreich auf Grund des Ingenieurgesetzes 2006, BGBl. I Nr. 120, verliehen
Antragsteller, die die Reifeprüfung an einer inländischen HTL abgelegt haben,
erlangen die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur", wenn
sie eine mindestens 3-jährige Praxis absolviert haben. Diese 3-jährige Praxis
muss gehobene fachbezogene Tätigkeiten umfassen.
Die Summe der in den Praxiszeugnissen bestätigten Zeiten muss zum Zeitpunkt des
Antrages mindestens 3 Jahre betragen und grundsätzlich nach der HTL-Reifeprüfung
absolviert werden.
Die Standesbezeichnung "Ingenieur" wird vom Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit auf Antrag verliehen.
Das Antragsformular können Sie hier
downloaden.
Dem ausgefüllten Antragsformular sind die erforderlichen Nachweise im Original
(oder in gerichtlich oder notariell beglaubigter Abschrift) anzuschließen:
Nachweis der Identität: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde,
Promotions- bzw. Sponsionsurkunde
Nachweis über Präsenz-/Zivildienst: Entlassungs-, Untauglichkeits-,
Aufschubbescheinigung oder Wehrdienstbuch
Nachweis der Ausbildung: HTL-Reifeprüfungszeugnis und
Nachweis der Praxis: datierte, vom Arbeitgeber unterzeichnete Praxisnachweise,
die über die fachbezogenen und gehobenen Tätigkeiten detailliert Auskunft geben.
Wir dürfen darauf hinweisen, dass auf Grund des Ingenieurgesetzes 2006 für
unselbständige Tätigkeiten die Möglichkeit der ausdrücklichen Bestätigung der
ingenieurmäßigen Praxis durch den Arbeitgeber besteht.
Folgender Wortlaut sollte in die Bestätigung aufgenommen werden: "Hiermit wird
gemäß § 4 Abs. 5 des Ingenieurgesetzes 2006 bestätigt, dass Herr / Frau ..... in
der Zeit von ..... bis ..... eine fachbezogene Praxis absolviert hat, die
gehobene Kenntnisse auf jenen Fachgebieten, auf denen Reife- und Diplomprüfungen
abgelegt werden können, voraussetzt."
Wir weisen darauf hin, dass fehlende Beilagen oder nicht präzise formulierte
Praxisnachweise zusätzliche Erledigungen erfordern, wodurch sich das Verfahren
verzögert.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag und die Beilagen eingeschrieben zu übermitteln.
Die Beilagen werden nach Abschluss des Verfahrens eingeschrieben retourniert.
Die Einbringung des Antrages im Zuge des Parteienverkehrs ist bei den
Sachbearbeiterinnen jeweils Dienstag und Donnerstag zwischen 9 und 11 Uhr im
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, VI. Stock, Zimmer 68 und Zimmer 56,
möglich. Außerhalb dieser Zeiten kann der Antrag auch täglich zwischen 8 und 14
Uhr in der Einlaufstelle, Hochparterre, Zimmer 62, eingebracht werden.
Ihr Antrag unterliegt der Gebührenpflicht in folgender Höhe: € 13,- für den
Antrag, € 3,60 für jede Beilage; im Falle der zustimmenden Erledigung € 13,- für
die Ingenieursurkunde und € 65,- für die Bundesverwaltungsabgabe. Die Gebühren
werden nach Antragstellung mittels Erlagschein eingefordert.
Für allgemeine Auskünfte steht Ihnen das Servicecenter Tel. Nr. 0810/013571 zur
Verfügung.
Letzte Änderung am: 18.08.2009